Medizin aus der Natur
Durch die Jahrtausende lange Beschäftigung der Menschen mit Heilpflanzen verfügen wir heute über ein enormes Wissen und große Erfahrung. Pflanzliche Arzneimittel haben daher ihren festen Platz in der Medizin.
Im Gegensatz zu chemisch-synthetischen Medikamenten enthält ein pflanzliches Arzneimittel nicht nur einen Wirkstoff, sondern immer ein Gemisch von Stoffen. Den Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, wie es das Arzneimittelgesetz fordert, müssen Phytopräparate in gleichem Maße erbringen wie chemisch-synthetische Arzneimittel.
Um diese strengen Anforderungen zu erfüllen, darf für die Herstellung pflanzlicher Arzneimittel nur entsprechend geprüftes Ausgangsmaterial verwendet werden. Meist werden die Heilpflanzen deshalb auf speziellen Felder angebaut, da man hier – im Gegensatz zur Wildsammlung – die Umweltbedingungen besser kontrollieren kann. In besonderen Leitlinien zur „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ von Arznei- und Gewürzpflanzen ist genau festgelegt, was erlaubt ist und was nicht.
Solche Vorschriften gibt es auch für die Ernte und die Weiterverarbeitung der Pflanzen. Arzneipflanzen werden ganz besonderen Reinheitsprüfungen unterzogen. Bei der Herstellung muss gewährleistet sein, dass immer eine gleichbleibend hohe Qualität gesichert ist.
Wie alle anderen Arzneimittel werden auch Phytopharmaka durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen, bevor sie in den Verkauf dürfen. Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müssen durch wissenschaftliche Studien und Erkenntnisse eindeutig nachgewiesen sein.
(aus: Deutsche Gesundheits Korrespondenz (dgk), Jg. 46, 1/2 – 2005)